Solidarität ist kein Verbrechen! Für eine Anpassung von Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)
Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments,
Personen, die ihren Mitmenschen in einer schweren Notlage helfen, müssen sich immer häufiger vor Gericht verantworten, weil sie gegen Art. 116 AIG verstossen, der die Beihilfe zur illegalen Ein- bzw. Ausreise oder zum illegalen Aufenthalt unter Strafe stellt. Lisa Bosia, Norbert Valley oder kürzlich Anni Lanz sind Paradebeispiele für die Hartnäckigkeit der Behörden, die in der Bevölkerung zunehmende Solidarität gegenüber den Flüchtlingen auszubremsen. Statt Rechenschaft über die fragliche Ausschaffungspraxis abzulegen, gehen die Behörden strafrechtlich gegen kritisch Handelnde vor.
Solidarität ist kein Verbrechen. Sie soll ermutigt und nicht geahndet werden. In einer Zeit, in der sich immer mehr Geflüchtete wegen der fremdenfeindlichen Politik europäischer Regierungen in grosser Unsicherheit und Not befinden, müssen Hilfeleistungen – unabhängig von Papieren – eine Selbstverständlichkeit sein.
Als Parlamentarier*innen werden Sie bald die Gelegenheit haben, der humanitären Tradition der Schweiz und Personen wie Paul Grüninger und Carl Lutz, auf die wir zu Recht stolz sind, die Ehre zu erweisen: Stimmen Sie der parlamentarischen Initiative 18.461 „Solidarität nicht mehr kriminalisieren“ zu, welche eine Anpassung von Art. 116 AIG in dem Sinn verlangt, „dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun“.
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